Vorsorgemappe der Kanzlei “Die Rechtsmanufaktur”
Für unsere Mandanten und Interessierte haben wir einen Vorsorgeordner erstellt. Dieser macht es dem Benutzer einfacher, seine Vorsorgepapiere, wie z.B. Patientenverfügung, Vorsogevollmacht, Testament, Erbvertrag oder ähnliches, in geordneter Weise aufzubewahren. Daneben beinhaltet der Vorsorgeordner eine Checkliste, ein Inhaltsverzeichnis und Vordrucke, die dem Benutzer zeigen, was zu beachten, abzuheften und auszufüllen ist. Gleichzeitig hilft dieser Aufbau dabei, dass nichts vergessen wird.
Den Vorsorgeordner erhalten Mandanten der Kanzlei kostenlos. Interressiert können den Vorsorgeordner für 15,– Euro kaufen. Eine rechtliche Beratung ist hierin nicht inbegriffen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Ihre Rechtsmanufaktur
Rechtsanwälte Kuld, Bohnert & Kollegen
Entscheidung zur Unzulässigkeit von Bankgebühren
Gegen die Erhebung von Gebühren durch die Banken für die unaufgeforderte Übersendung von Bankauszügen hat die Verbraucherzentrale (vzbv) vor dem Landgericht Frankfurt a.M geklagt.
Das Landgericht (Az. 2-25 O 260/10) folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale und entschied, dass die Erhebung von Gebühren beim Bankkunden unzulässig sei.
Die Klage richtete sich gegen die Deutsche Bank, die hiergeben keine Berufung einlegte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Sollte Ihre Bank ebenfalls Gebühren in diesem Zusammenhang erheben, können sie diese unter Verweis auf das obige Urteil zurückfordern.
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