Zweigniederlassung der Rechtsmanufaktur in Gernsbach

“Die Rechtsmanufaktur”, Rechtsanwälte Kuld, Bohnert & Kollegen, ist neben der Hauptniederlassung in Baden-Baden und der Zweigniederlassung in Neustadt a.d.W. nunmehr auch mit einer Zweigniederlassung in Gernsbach vertreten. Das Büro mit mit Sekretariat, Wartebereich, Anwalts- und Besprechungszimmer befindet sich in der Igelbachstraße 21 in Gernsbach.

Der Rechtsberatungsmarkt im Murgtal ist damit um eine attraktive Alternative reicher geworden. Die Rechtsmanufaktur verfügt über modernste Mittel der Bürokommunikation und bietet ihren Mandanten neben der üblichen Informationen per Fax, Brief und Mail auch eine Web-gestützte Mandantenakte, die den Mandanten aktuell über Ereignisse in seiner Angelegenheit informiert.

Wir freuen uns auf die Tätigkeit für die Bürgerinnen und Bürger im Murgtal.

Ihre Rechtsmanufaktur
Rechtsanwälte Kuld, Bohnert & Kollegen

Forderungssicherungsgesetz beschlossen! Hilfe für das Handwerk!

Das beschlossene Forderungssicherungsgesetz hat zum Ziel, dass Handwerker schneller und sicherer an ihr Geld kommen sollen. Weiter ist erklärtes Ziel des Gesetzgebers mit diesem Gesetz, die bei Handwerkern fatalen Folgen von Zahlungsausfällen zu verringern.


Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes im Überblick:

  • Schnellere Abschlagszahlungen
    Nunmehr sollen Abschlagzahlungen durch den Unternehmer schon dann gefordert werden können, wenn dass Werk noch nicht vollständig errichtet ist.
     
  • Durchgriffsfälligkeit / Stärkung des Subunternehmers
    Der Subunternehmer kann seinen Zahlungsanspruch (Werklohnanspruch) nunmehr leichter  realisieren. Er kann seine  Forderung gegenüber seinem dem Generalübernehmer/Bauträger nunmehr auch dann einfordern, wenn das gesamte Werk Gesamtwerk durch den Auftraggeber/Bauherr des Generalübernehmers/Bauträger abgenommen wurde oder als abgenommen gilt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Zahlung durch den Generalübernehmer/Bauträger gegenüber dem Subunternehmer nicht mehr verschleppt werden kann.

Keine Fertigstellungsbescheinigung erforderlich.
    Die sogenannte Fertigstellungsbescheinigung fällt weg.
  • Gesenkter Druckzuschlag
    Der Betrag, den der Auftraggeber bisher über die Nachbesserungskosten hinaus einbehalten durfte, wurde auf nur noch „im Regelfall“ das Doppelte, anstatt wie früher, das Dreifache, festgesetzt.
  • Bauhandwerkersicherung  bzw. Sicherheitsleistung einklagbar
    Dem Bauhandwerker erhält einen  einklagbaren Anspruch auf eine Sicherheitsleistung für seinen Anspruch auf Werklohn.