Urheberrecht

Zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Sven Bohnert zählt das Urheberrecht. Das Urhebergesetz (UrhG) sieht einen umfassenden Schutz des Urhebers geschützter Werke vor. Im Falle von Verstößen hat der Urheber weitgehende Ansprüche.

In den letzten Jahren gibt es eine massive Abmahnwelle gegen illegalen Download und Filesharing von Musiktiteln oder Filmwerken. Filesharing bedeutet die Weitergabe von Daten/Dateien zwischen Anwendern und Benutzern sog. und Peer-to-Peer-Netzwerke, meist illegal.

Daher zählt die Beratung und Vertretung von Mandanten, die sich derartigen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen, zu den überwiegenden Aufgaben von Frau Rechtsanwältin Nier auf dem Gebiet des Urheberrecht.

Das Urheberrecht umfasst u.a.:

A - Abmahnung, Abwehr von Urheberrechtsverstößen, Abschlusserklärung, Auskunftsanspruch, Autorenrechte, …

C - Copyright, …

G - Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, geschützte Werke, …

N - Nutzungsrechte, Namensrecht, …

S - Schadensersatz, Schutzschrift, Sonderschutz, …

U - Unterlassungsanspruch, Unterlassungserklärung, Urheberschutz, unerlaubte Verwertung/Verwendung, Unternehmenskennzeichen, …

W - Werktitelschutz, Widerspruch, Wort/Bildmarke, Wiederholungsgefahr, …

und vieles andere mehr…